Im Schulalltag fallen
krankheitsbedingt immer wieder Lehrkräfte aus. Auch in einem solchen Fall
wollen wir einen reibungslosen Ablauf und qualifizierten Unterricht
gewährleisten. Daher wurde in der Gesamtkonferenz vom 9.11.2015 ein für unsere
Schule gültiges Vertretungskonzept erarbeitet und verabschiedet.
Mit der Einführung der GTS und des PES Konzeptes ergaben sich zum Schuljahr 2019 /2020 ergänzende Änderungen.
Unser Vertretungskonzept:
1. Ist-Stand
Seit dem Schuljahr 2016 2017 haben wir folgende
Maßnahmen getroffen, um temporären Unterrichtsaufall zu verringern.
- Konferenzen und
Dienstbesprechungen finden immer außerhalb der Unterrichtszeit statt. Der
Konferenztag ist am Nachmittag, auch mit der Einführung der GTS, nicht mit
Lehrkräften besetzt.
- Elterngespräche finden immer
außerhalb der Unterrichtszeit statt.
- Eigenständiges Lernen nach
Tages- und Wochenplänen ist Bestandteil des normalen Unterrichts.
- Bei planbaren
Unterrichtsausfällen wird die Vertretungsreserve gebucht.
- Bei längerfristigen Ausfällen kann eine sogenannte PES-Lehrkraft gebucht werden.
Sonstige, organisatorische Maßnahmen:
- Möglichst frühzeitig
erstellter Vertretungsplan durch die Schulleitung. Hier ist geregelt, wer im
Krankheitsfall die Pläne erstellt.
- Aufteilen der Ethik- und
Religionsgruppen.
- Aufteilen von Klassen nach
einem festen Plan (in jedem Klassenbuch einzusehen).
- Doppelführung von
Parallelklassen.
- Anordnung von unbezahlter
Mehrarbeit – Plusstunden werden nach Möglichkeit aber abgebaut.
- Das Aufteilen der ersten
Klassen soll möglichst vermieden werden.
Inhaltliche Gestaltung des Vertretungsunterrichts
- Bei vorhersehbarer
Abwesenheit erstellt die zu vertretende Lehrkraft einen Arbeitsplan.
- Die zu vertretende Lehrkraft
erstellt, falls dies die Krankheit zulässt, selbst einen Vertretungsplan.
- Die Lehrerin der
Parallelklasse kennt den Stand der Klasse und kann die Inhalte etc.
weiterleiten.
- Erteilung der Kernfächer hat Priorität.
Falls die
oben genannten Vertretungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, gehen wir wie folgt vor:
- Ab dem dritten Krankheitstag einer Kollegin werden komplette
Klassen wechselweise zu Hause gelassen. So ist die Versorgung der
anwesenden Klassen mit einem qualifizierten Unterricht gewährleistet.
- Die Klasse, die zu Hause bleibt, erhält von ihrer
Lehrerin einen Arbeitsplan. Vorrang darin sollten die Hauptfächer Mathematik
und Deutsch haben. Die anwesenden Klassen werden nach Stundenplan unterrichtet.
Die Lehrerin der abwesenden Klasse unterrichtet in der Klasse der kranken
Kollegin.
- Selbstverständlich können die Kinder, die nicht zu
Hause betreut werden können, in die Schule kommen. Sie bearbeiten dann den
Arbeitsplan in einer anderen Klasse. Dieses Konzept greift nur beim Ausfall von
Kolleginnen mit vielen Unterrichtsstunden bzw. mit Klassenleiterfunktion.
Diese
Vertretungsregelung wird vom Kollegium und der Elternschaft akzeptiert.
2. Kritische Auseinandersetzung
- Der Krankheitsstand an unserer Schule
wird dadurch reduziert, dass alle Kolleginnen, die erkrankt sind, nicht gerne
ihre Klasse alleine lassen und sich bewusst sind, dass die Vertretung
schulintern aufgefangen werden muss. Aus diesem Grund kommen fast alle
Lehrkräfte sogar trotz Erkrankung, um ihren Dienst wahrzunehmen. Dies trägt
nicht gerade zur Lehrergesundheit bei, sondern fördert lehrertypische, auch
psychische Dauererkrankungen wie z.B. das Burn-out-Syndrom.
- Fortbildungsmaßnahmen
werden eher nur am Nachmittag oder außerhalb der Schulzeit wahrgenommen, da
jeder bestrebt ist, immer bei seiner Klasse zu sein.
- Es ist ein
großer Missstand, dass die Vertretungsreserve im Schulbezirk häufig abgeordnet
ist, oder nur tageweise zur Verfügung steht.
- Durch den
hohen Vertretungsbedarf übernimmt die Schulleitung regelmäßig zusätzlichen
Unterricht, um die Vertretung abdecken zu können. Da die Aufgaben der
Schulleitung in den letzten Jahren exorbitant gewachsen sind, geht diese
zusätzliche Unterrichtsverpflichtung an die Substanz
- Um den
Vertretungsunterricht abdecken zu können, fällt durch die Aufteilung der
Religionsgruppen der Religionsunterricht häufig aus. Die Kinder werden dann in
ihrem Klassenverband vom Klassenlehrer, der häufig auch Religionsfachlehrer
ist, unterrichtet.
- Ab und zu
müssen Klassen doppelt geführt werden. Dies funktioniert nur in manchen Klassen
gut. Auch hat nicht jede Klasse eine Parallelklasse.
- Bei
kurzfristigen Erkrankungen gibt die zu vertretende Lehrerin der Schulleitung
nach Möglichkeit telefonisch durch, welche Inhalte in ihrer Klasse bearbeitet
werden sollen und welche Arbeitsmaterialien eingesetzt werden können. Hier
erfolgt auch eine inhaltliche Absprache der Vertretungslehrer mit den Lehrern
der Parallelklassen, sodass der Unterricht effektiv weitergeführt werden kann.
Gegenseitige Hilfe und Unterstützung ist selbstverständlich.
- Das“ „“Zuhause
lassen“ einzelner Klassen führt auf Dauer zu Unmut in der Elternschaft.
3. Mögliche Maßnahmen – PES / GTS
PES
- Geeignete
PES Kräfte werde angeworben und in die Datenbank übernommen.
- Übernahme
von PES Kräften für den temporären Unterrichtsausfall.
- PES Kräfte
können auf die zur Verfügung gestellten Materialien und Arbeitspläne
zurückgreifen.
- GTS – Vertretungsregelung am
Nachmittag GK Beschluss 2019)
- Am
Nachmittag werden auch Lehrkräfte zur Vertretung herangezogen. Die Lehrkräfte
haben sich (am Deputat gemessen) im Schuljahresplan zur Vertretung am
Nachmittag zur Verfügung gestellt.
4. Ziele
- Minimierung
von Unterrichtsausfall
- Erhöhung
der Qualität von Vertretungsplanung
- Erhöhung
der Qualität von Vertretungsunterricht
- Entlastung
von Kolleginnen und Kollegen
- Entlastung
von Schulleitung
- Einsatz
von Kräften aus dem schulischen Umfeld unter Qualitätsaspekten
5. Umsetzung und Durchführung
Intensivierung der
Zusammenarbeit mit dem ÖPR
- Absprache
hinsichtlich der Vorstellungsgespräche
- Absprachen
bei der Erstellung eines Vertretungspools
- Verständigung
über den Einsatz der Vertretungskräfte
Evaluation
- Monatsstatistik
im PES-Portal
- Jahresbericht
bzw. Fortschreibung des Konzepts im PES-Portal
- Möglichkeit
der Einsichtnahme in die Statistiken